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   OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 13 W 7/80   

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https://dejure.org/1980,19074
OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 13 W 7/80 (https://dejure.org/1980,19074)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.1980 - 13 W 7/80 (https://dejure.org/1980,19074)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 1980 - 13 W 7/80 (https://dejure.org/1980,19074)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 678
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Der Gegenstandswert der Klage des Schuldners auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nicht ohne weiteres mit dem Wert der dieser zugrundeliegenden Forderung identisch, sondern nach § 3 ZPO zu schätzen (vgl. OLG Stuttgart MDR 1980, 678 [OLG Stuttgart 12.03.1980 - 13 W 7/80] = JurBüro 1980 Sp. 896; OLG Düsseldorf JurBüro 1981 Sp. 1893; OLG Bamberg JurBüro 1990 Sp. 1512; E. Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl. Rdn. 945).
  • OLG Schleswig, 06.05.2014 - 1 W 21/14

    Gerichtskosten: Schätzung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer

    Mit einem ähnlichen Ansatz soll der Streitwert die Höhe der geltend gemachten Hauptforderung zuzüglich eines Zuschlages von 30 % der Differenz zwischen Hauptforderung und Bürgschaftsforderung wegen des weitergehenden Interesses des Klägers ausmachen (OLG Stuttgart, a. a. O. und MDR 1980, 678).
  • OLG Rostock, 19.03.2015 - 3 U 15/14

    Pachtvertrag: Verwender von Vertragsbedingungen bei Verhandlungen zwischen

    Die Widerklage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde erhöht aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit mit der Zahlungsklage gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG den Gegenstandswert nicht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.06.1998, 12 W 36/98, OLGR Stuttgart 1998, 427; Beschl. v. 12.03.1980, 13 W 7/80, MDR 1980, 678; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bürgschaft"; Hartmann, KostG, 44. Aufl., § 45 Rn. 24).
  • LG Heilbronn, 13.04.2016 - 8 O 128/15

    Kombinierte Gewährleistungsbürgschaft: 8% ist zu viel!

    Er beträgt in der Regel 20% - 30% der Forderung (Stuttgart MDR 80, 678; Zöller, 30. Aufl. 2014, § 3 Rz. 16).
  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 12 W 36/98

    Bedeutung des Interesses des Klägers an dem Besitz der Urkunden für die

    Bis zur Höhe des geltend gemachten Gewährleistungsanspruchs sind damit beide Ansprüche wirtschaftlich gleichwertig (vgl. OLG Stuttgart MDR 1980, 678 [OLG Stuttgart 12.03.1980 - 13 W 7/80] ; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 19 GKG Rn. 15; Schneider/Herget, aaO, Rn. 951).
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